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   VG Frankfurt/Main, 26.03.2012 - 9 L 482/12.F   

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https://dejure.org/2012,6969
VG Frankfurt/Main, 26.03.2012 - 9 L 482/12.F (https://dejure.org/2012,6969)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26.03.2012 - 9 L 482/12.F (https://dejure.org/2012,6969)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. März 2012 - 9 L 482/12.F (https://dejure.org/2012,6969)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main lehnt Eilantrag eines Konkurrenten im Auswahlverfahren für die Leitung des Museums für Angewandte Kunst ab.

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eilantrag eines Konkurrenten im Auswahlverfahren für die Leitung des Museums für Angewandte Kunst abgelehnt

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main lehnt Eilantrag eines Konkurrenten im Auswahlverfahren für die Leitung des Museums für Angewandte Kunst ab.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.03.2012 - 9 L 482/12
    Ungeachtet des Umstands, dass die Antragsgegnerin das streitgegenständliche Bewerbungsverfahren ohne Rechtsfehler durchgeführt hat und bereits deswegen der Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers nicht tangiert worden ist, lässt sich im vorliegenden Fall ausnahmsweise auch die Feststellung treffen, dass die Auswahl des Antragstellers, weil dieser die entscheidenden Kriterien des Anforderungsprofils für einen Museumsleiter eindeutig nicht erfüllt, in einem neuen Auswahlverfahren - hierauf ist dessen Rechtsschutzbegehren gerichtet - nicht möglich erscheint (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, U. v. 30.11.2010, Az. 2 C 16/09, BVerwGE 138, 102 ff.).
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.03.2012 - 9 L 482/12
    Diese Ausführungen werden dem Gebot einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum gerade im vorliegenden Fall ein besonderes Vollzugsinteresse vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.9.2001, Az. 1 DB 26/01), gerecht.
  • VG Frankfurt/Main, 16.03.2012 - 9 L 295/12
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.03.2012 - 9 L 482/12
    Der auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 VwGO gerichtete Hauptantrag ist unzulässig, weil nach der Rechtsauffassung des Gerichts die von der Antragsgegnerin getroffene Auswahlentscheidung vom 30.11.2011 in Bezug auf die Stelle der Leitung des Museums für Angewandte Kunst in B-Stadt ein Verwaltungsakt mit Drittwirkung ist mit der Folge, dass vorläufiger Rechtsschutz im Verfahren nach §§ 80 Abs. 5, 80 a VwGO zu suchen ist (vgl. im Einzelnen zuletzt VG Frankfurt, B. v. 16.03.2012, Az. 9 L 295/12.F, S. 2 bis 6 des Entscheidungsumdrucks).
  • AG Karlsruhe, 05.05.2009 - 2 C 16/09
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.03.2012 - 9 L 482/12
    Ungeachtet des Umstands, dass die Antragsgegnerin das streitgegenständliche Bewerbungsverfahren ohne Rechtsfehler durchgeführt hat und bereits deswegen der Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers nicht tangiert worden ist, lässt sich im vorliegenden Fall ausnahmsweise auch die Feststellung treffen, dass die Auswahl des Antragstellers, weil dieser die entscheidenden Kriterien des Anforderungsprofils für einen Museumsleiter eindeutig nicht erfüllt, in einem neuen Auswahlverfahren - hierauf ist dessen Rechtsschutzbegehren gerichtet - nicht möglich erscheint (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, U. v. 30.11.2010, Az. 2 C 16/09, BVerwGE 138, 102 ff.).
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